Im Zuge der Autorisierungspflicht von Chromtrioxid und damit einhergehender Forderungen, den Stoff zu substituieren, befassen sich die Unternehmen im FGK schon seit langem mit möglichen alterna- tiven Vorbehandlungsverfahren, die ohne den Einsatz von Chromtrioxid auskommen. In einem Benchmark wurde der Stand der aktuellen Entwicklungen in 2019 evaluiert.
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